Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 05.07.2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird endgültig auf 2.500.000,00 € festgesetzt.
Die Klägerin wendet sich gegen die Kündigung eines mit den Beklagten geschlossenen Versorgungsvertrages.
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