Versorgung mit einem C-Leg-Kniegelenk als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
SG Neubrandenburg, Urteil vom 20.07.2008 - Aktenzeichen S 4 KR 12/03
DRsp Nr. 2008/20697
Versorgung mit einem C-Leg-Kniegelenk als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
Voraussetzung für die Versorgung mit einem C-Leg-Kniegelenk ist die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit der Vorteile durch den Versicherten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]