Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. November 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der fast 17jährige Kläger begehrt die Versorgung mit einer Handprothese als Wechselhand zur bereits vorhandenen Prothese.
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