I. Arbeitsgericht Urteil vom 12. Oktober 1993 Ulm - 5 Ca 25/93 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 22. Juni 1994 Baden-Württemberg - 2 Sa 124/93 -,
Verspätet abgesetztes Urteil
BAG, Urteil vom 15.11.1995 - Aktenzeichen 2 AZR 1036/94
DRsp Nr. 1996/3590
Verspätet abgesetztes Urteil
»Haben gegen ein Berufungsurteil beide Parteien Revision eingelegt, erhebt aber nur eine Partei die Rüge des § 551 Nr. 7 ZPO, das Urteil sei wegen verspäteter Absetzung nicht mit Gründen versehen, so ist das Berufungsurteil insgesamt aufzuheben und der Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. Ob dies auch dann gilt, wenn die Revisionen beider Parteien unterschiedliche Sachverhalte und Streitgegenstände betreffen, bleibt offen.«