LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 21.08.2006
L 5 KA 2720/05
Normen:
Ärzte-ZV § 3 Abs. 3 § 32 Abs. 2 ; SGB V § 81 Abs. 5 S. 1 § 98 Abs. 2 Nr. 13 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 22.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KA 1393/03

Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten in der vertragsärztlichen Versorgung, Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten ohne Genehmigung

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.08.2006 - Aktenzeichen L 5 KA 2720/05

DRsp Nr. 2008/16792

Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten in der vertragsärztlichen Versorgung, Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten ohne Genehmigung

Es liegt ein Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten vor, wenn ein Vertragsarzt die erforderliche Genehmigung für die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten nicht einholt und diesen für eine bestimmte Zeit ohne Genehmigung beschäftigt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

Ärzte-ZV § 3 Abs. 3 § 32 Abs. 2 ; SGB V § 81 Abs. 5 S. 1 § 98 Abs. 2 Nr. 13 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 22.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KA 1393/03