SG Saarland - Gerichtsbescheid vom 28.02.2006
S 23 KR 500/05
Normen:
SGB I § 15 Abs. 3 ; SGB X § 86 ; SGB V § 175 Abs. 2 S. 2 § 175 Abs. 4 S. 3 ;

Verstoß gegen Wettbewerbsgrundsätze durch den Träger der Krankenversicherung bei Kündigung der Mitgliedschaft

SG Saarland, Gerichtsbescheid vom 28.02.2006 - Aktenzeichen S 23 KR 500/05

DRsp Nr. 2007/21059

Verstoß gegen Wettbewerbsgrundsätze durch den Träger der Krankenversicherung bei Kündigung der Mitgliedschaft

Es ist davon auszugehen, dass ein Mitglied, das die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nicht mehr wünscht und sich für eine andere Krankenkasse entschieden hat, keinen Hausbesuch eines Mitarbeiters der gekündigten Krankenkasse wünscht, da er dann sein Verhalten rechtfertigen muss. Solche Hausbesuche haben daher in der Regel einen belästigenden Charakter und verstoßen somit gegen die gemeinsame Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 15 Abs. 3 ; SGB X § 86 ; SGB V § 175 Abs. 2 S. 2 § 175 Abs. 4 S. 3 ;