Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen - 4. Kammer - vom 8.5.2018 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben.
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Migrationsamtes der Antragsgegnerin vom 4.1.2018 wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.250 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Verfügung des Migrationsamtes der Antragsgegnerin, sich zum Zweck der Prüfung einer Umverteilung nach § 15a AufenthG zur Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (ZAST) zu begeben.
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