Vertragsärztliche Versorgung, Belegarztanerkennung bei einer in einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Ärztin
SG Marburg, Urteil vom 30.01.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 77/07
DRsp Nr. 2008/9340
Vertragsärztliche Versorgung, Belegarztanerkennung bei einer in einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Ärztin
Grundsätzlich können durch ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) auch belegärztliche Leistungen erbracht werden, wobei jedoch eine Belegarztanerkennung bei einer Teilzeittätigkeit in einem Umfang von 10 Wochenstunden in einem MVZ nicht erteilt werden kann. Beträgt die Fahrstrecke zwischen dem Belegkrankenhaus und dem Haupttätigkeitsort und dem Wohnsitz einer Augenärztin 104 km eine Fahrzeit von einer Stunde und 3 Minuten, so ist die Belegarztanerkennung ebenfalls zu versagen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]