Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 10.01.2013 - 3 Ca 2864/12 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere Euro 4.622,15 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.10.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch darüber, ob die Beklagte als ehemalige Arbeitnehmerin verpflichtet ist, der Klägerin einen sog. Ausbildungszuschuss in Höhe von 4.622,15 € zu erstatten, weil sie das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Bindungsfrist beendet hat.
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