EuGH - Urteil vom 16.10.2003
Rs C-388/02
Normen:
Richtlinie 1999/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juni 1999 über ein Verfahren zur Anerkennung der Befähigungsnachweise für die unter die Liberalisierungs- und Übergangsrichtlinien fallenden Berufstätigkeiten in Ergänzung derallgemeinen Regelung zur Anerkennung der Befähigungsnachweise (ABl. L 201, S. 77);

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 1999/42/EG

EuGH, Urteil vom 16.10.2003 - Aktenzeichen Rs C-388/02

DRsp Nr. 2004/8455

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 1999/42/EG

[Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland] Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juni 1999 über ein Verfahren zur Anerkennung der Befähigungsnachweise für die unter die Liberalisierungs- und Übergangsrichtlinien fallenden Berufstätigkeiten in Ergänzung der allgemeinen Regelung zur Anerkennung der Befähigungsnachweise verstoßen, dass es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.

Normenkette:

Richtlinie 1999/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juni 1999 über ein Verfahren zur Anerkennung der Befähigungsnachweise für die unter die Liberalisierungs- und Übergangsrichtlinien fallenden Berufstätigkeiten in Ergänzung derallgemeinen Regelung zur Anerkennung der Befähigungsnachweise (ABl. L 201, S. 77);

Gründe: