EuGH - Urteil vom 23.02.2006
Rs C-133/05
Normen:
EG Art. 226 ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 18 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nicht fristgemäße Umsetzung - Sozialpolitik

EuGH, Urteil vom 23.02.2006 - Aktenzeichen Rs C-133/05

DRsp Nr. 2006/26563

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nicht fristgemäße Umsetzung - Sozialpolitik

[Tenor:] Die Republik Österreich hat dadurch ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verletzt, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die notwendig sind, um auf Bundesebene den Bestimmungen über die Diskriminierung wegen Behinderung und auf Landesebene mit Ausnahme der Länder Wien und Niederösterreich allen Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen.

Normenkette:

EG Art. 226 ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 18 ;

Entscheidungsgründe: