Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nicht fristgerechte Umsetzung - Sozialpolitik
EuGH, Urteil vom 23.02.2006 - Aktenzeichen Rs C-43/05
DRsp Nr. 2006/26564
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nicht fristgerechte Umsetzung - Sozialpolitik
[Tenor:] Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verletzt, indem sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die notwendig sind, um dieser Richtlinie in Bezug auf die Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung sowie der sexuellen Ausrichtung nachzukommen.