EuGH - Urteil vom 06.11.2003
Rs C-311/01
Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung(EWG) Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 geänderten und aktualisierten Fassung (ABl. L 230, S. 6) Art. 69 Art. 71 ;
Fundstellen:
DVBl 2004, 330
SozR 4-6050 Art. 69 Nr. 1
SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 1

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Soziale Sicherheit - Artikel 69 und 71 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Grenzgänger - Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs im Fall der Beschäftigungssuche in einem anderen Mitgliedstaat

EuGH, Urteil vom 06.11.2003 - Aktenzeichen Rs C-311/01

DRsp Nr. 2004/8474

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Soziale Sicherheit - Artikel 69 und 71 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Grenzgänger - Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs im Fall der Beschäftigungssuche in einem anderen Mitgliedstaat

[Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande] Das Königreich der Niederlande hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 69 und 71 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 geänderten und aktualisierten Fassung verstoßen, dass es vollarbeitslosen Grenzgängern verwehrt hat, von der in Artikel 69 der Verordnung Nr. 1408/71 vorgesehenen Befugnis Gebrauch zu machen, sich unter den dort genannten Bedingungen unter Aufrechterhaltung ihres Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit in einen oder mehrere andere Mitgliedstaaten zu begeben, um dort eine Beschäftigung zu suchen.

Normenkette: