LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.10.2016
5 Sa 114/16
Normen:
NTS Art. IX Abs. 4; ZA-NTS Art. 56 Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 17.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1137/15

Vertretungsbefugnis zum Abschluss von Telearbeitsverträgen bei den US-StationierungsstreitkräftenAnspruch auf Telearbeit in der eigenen Wohnung bei wirksamem Abschluss eines Telearbeitsvertrages auf Anweisung und in Vollmacht eines Dienstvorgesetzten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.10.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 114/16

DRsp Nr. 2016/19083

Vertretungsbefugnis zum Abschluss von Telearbeitsverträgen bei den US-Stationierungsstreitkräften Anspruch auf Telearbeit in der eigenen Wohnung bei wirksamem Abschluss eines Telearbeitsvertrages auf Anweisung und in Vollmacht eines Dienstvorgesetzten

1. Nach den einschlägigen Vertretungsvorschriften für alle Einheiten der US-Luftwaffe in Europa (Air Force Instruction 36-102) folgen die Vertretungsbefugnisse der „Leitungsorganisation der Luftwaffe“. Die Vertretungsbefugnis ist auf die Standortkommandeure delegiert, denen eine zivile Personalverwaltung zugeteilt ist. 2. Die Leiter der Zivilpersonalbüros (CPO) führen für den Kommandeur auch die Administration von Ortskräften aus. Der Standortkommandeur der US-Luftwaffe kann sich gegenüber zivilen Arbeitskräften auch durch ihm hierarchisch unterstellte Offiziere vertreten lassen.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 17. Februar 2016, Az. 1 Ca 1137/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

NTS Art. IX Abs. 4; ZA-NTS Art. 56 Abs. 6;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger aufgrund einer Telearbeitsvereinbarung berechtigt ist, an vier Wochentagen seine Arbeit in der eigenen Wohnung auszuüben.