Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2019 -
I.
Die Kläger hat unter dem 31. Januar 2019 Klage auf die Erteilung verschiedener Arbeitspapiere erhoben und für diese Rechtsverfolgung Prozesskostenhilfe und Rechtsanwaltsbeiordnung beantragt.
Mit Beschluss vom 25. März 2019, dem Kläger zugestellt am 28. März 2019, hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main den Antrag zurückgewiesen, weil der Kläger innerhalb der gesetzten Frist keine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Akte gereicht hatte.
Mit Schreiben vom 1. April 2019 hat der Kläger gegen den Beschluss sofortige Beschwerde eingelegt und gleichzeitig eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Akte gereicht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|