SG Marburg - Urteil vom 20.02.2008
S 12 KA 123/07
Normen:
GG Art. 14 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 103 Abs. 4 S. 1 § 103 Abs. 4 S. 2 ;

Verweigerung der Ausschreibung einer Praxisnachfolge in der vertragsärztlichen Versorgung

SG Marburg, Urteil vom 20.02.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 123/07

DRsp Nr. 2008/17194

Verweigerung der Ausschreibung einer Praxisnachfolge in der vertragsärztlichen Versorgung

Ist die fehlende Ausschreibefähigkeit einer Praxisnachfolge nicht offensichtlich, so ist die Kassenärztliche Vereinigung nicht berechtigt, eine Ausschreibung zu verweigern. Ruht die Zulassung, so hat eine Ausschreibung auch dann zu erfolgen, wenn eine vertragsärztliche Praxis nur noch in der Hülse des Vertragsarztsitzes vorhanden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 14 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 103 Abs. 4 S. 1 § 103 Abs. 4 S. 2 ;