Verweisbarkeit eines Schreiners beim Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2003 - Aktenzeichen L 2 RJ 574/02
DRsp Nr. 2006/24240
Verweisbarkeit eines Schreiners beim Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente
Ein selbständiger Schreiner ist zumutbar auf die Tätigkeit einer gehobenen Bürohilfskraft zu verweisen, welche nach Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 1a BAT entlohnt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]