Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.02.2013 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 14.05.2012 zum 31.07.2012 beendet wurde.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 319,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2012 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 386,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2012 zu zahlen.
4.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 386,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2012 zu zahlen.
5.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin
zu 30 %, die Beklagte zu 70 %.
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