Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. März 2023, soweit dieses die Klage für den Zeitraum Januar 2014 bis einschließlich September 2015 abgewiesen hat, wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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