Das Ablehnungsgesuch des Klägers wird als unzulässig verworfen.
Die Rechtsschutzgesuche des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2022 - B
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Mit Beschluss vom 5.10.2022 hat der Senat die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Bayerischen LSG vom 10.8.2022 als unzulässig verworfen. Der Kläger hat sich nach Zustellung des Senatsbeschlusses am 24.10.2022 mit weiteren Schreiben, unter anderem vom 24.10.2022 und 31.10.2022 erneut an das
Der Senat kann in der vorliegenden Besetzung trotz des Ablehnungsgesuchs des Klägers entscheiden. Das pauschale Vorbringen des Klägers "Die Richter, natürliche Personen, erwecken den Eindruck der Befangenheit" ist offensichtlich unzulässig (vgl dazu
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