Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 7.4.2016 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens:
- bis zum Urteil vom 24.1.2017: | bis 65.000,00 € |
- nach Zurückverweisung: | 11.322,76 € |
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