Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 02.06.2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme - auch zu der Frage, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird - innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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