BSG - Beschluss vom 14.07.2022
B 5 R 38/22 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 18.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 313/17
SG Chemnitz, vom 27.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 19 R 1048/16

Verzinsung der Nachzahlung einer Rente wegen voller ErwerbsminderungGrundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

BSG, Beschluss vom 14.07.2022 - Aktenzeichen B 5 R 38/22 B

DRsp Nr. 2022/12263

Verzinsung der Nachzahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 18. Januar 2022 wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im oben genannten Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt W aus C beizuordnen, wird abgelehnt.

Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.