Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 18. Januar 2022 wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im oben genannten Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt W aus C beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|