VGH Bayern - 13.09.1989 (17 P 89.00759) - DRsp Nr. 1992/10478
VGH Bayern, vom 13.09.1989 - Aktenzeichen 17 P 89.00759
DRsp Nr. 1992/10478
Recht der in unselbständigen kirchlichen Wirtschaftsbetrieben tätigen weltlichen Arbeitnehmer auf eine Personalvertretung (Bayern).
»Art. 1BayPVG [LPersVG Bayern] erfaßt auf Landesebene alle Körperschaften des öffentlichen Rechts und ihre unselbständigen Betriebe; aus ihnen grenzt Art. 92BayPVG nur die Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen konstitutiv aus. Art. 92BayPVG steht mit dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im Einklang; deshalb fallen unselbständige kirchliche Wirtschaftsbetriebe für die dort tätigen weltlichen Arbeitnehmer unter das bayerische Personalvertretungsrecht. Das Recht der Beschäftigten auf eine Personalvertretung wird weder durch das autonome Vermögensverwaltungsrecht der Kirchen noch durch deren Dienstrecht hinsichtlich kirchlicher Mitarbeiter eingeschränkt.«