»Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts durch den Personalrat ist regelmäßig angebracht, wenn der Personalrat den Rechtsanwalt mit seiner Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren vor den Fachgerichten beauftragt, sofern sich ihm nicht die kostengünstigere Vertretung durch eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft anbietet oder eine Vertretung wegen besonderer Gelegenheiten im Einzelfall (einfacher Sachverhalt und überschaubare Rechtslage oder besondere Rechtskenntnisse eines Mitglieds des Personalrats) entbehrlich ist .. .
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