VGH Bayern vom 15.11.1989
17 P 89/02366
Normen:
BPersVG § 44 ;
Fundstellen:
DRsp VI(645)89c
ZBR 1990, 159

VGH Bayern - 15.11.1989 (17 P 89/02366) - DRsp Nr. 1992/10476

VGH Bayern, vom 15.11.1989 - Aktenzeichen 17 P 89/02366

DRsp Nr. 1992/10476

c-h. Kosten und Sachaufwand des Personalrats: (c-d) Voraussetzungen der Kostentragung durch die Dienststelle (c) für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts (Bayern);

Normenkette:

BPersVG § 44 ;

»Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts durch den Personalrat ist regelmäßig angebracht, wenn der Personalrat den Rechtsanwalt mit seiner Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren vor den Fachgerichten beauftragt, sofern sich ihm nicht die kostengünstigere Vertretung durch eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft anbietet oder eine Vertretung wegen besonderer Gelegenheiten im Einzelfall (einfacher Sachverhalt und überschaubare Rechtslage oder besondere Rechtskenntnisse eines Mitglieds des Personalrats) entbehrlich ist .. .