LAG Hamm - Urteil vom 10.02.2005
11 Sa 1333/04
Normen:
TzBfG § 4 ; BAT § 34 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 27.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3527/03

Vollzeitvergütung teilzeitbeschäftigter Lehrerin bei zumindest ganztägigen Klassenfahrten

LAG Hamm, Urteil vom 10.02.2005 - Aktenzeichen 11 Sa 1333/04

DRsp Nr. 2005/5453

Vollzeitvergütung teilzeitbeschäftigter Lehrerin bei zumindest ganztägigen Klassenfahrten

»Vollzeitvergütungsanspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin bei zumindest ganztägigen Klassenfahrten - im Anschluss an BAG 22.08.2001 AP BGB 611 Lehrer, Dozenten Nr. 144 und wie LAG Hamm 21.09.2004 12 (5) Sa 704/04 - n. rkr: BAG 5 AZR 566/04 -.«

Normenkette:

TzBfG § 4 ; BAT § 34 ;

Tatbestand:

Die als teilzeitbeschäftigte angestellte Lehrerin verfolgt Ansprüche auf eine Vergütung wie eine Vollzeitkraft bei der Teilnahme an zumindest ganztägigen Klassenfahrten.