OLG Stuttgart - Urteil vom 26.11.2019
10 U 199/19
Normen:
WpHG § 15;
Fundstellen:
BB 2019, 3009
VersR 2020, 365
Vorinstanzen:
LG Ravensburg, vom 03.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 459/18

Vom Dieselskandal betroffener Pkw des Typs VW Touran 1.6 TDI mit dem Motor EA 189Kenntnis des Käufers von einer AbschalteinrichtungUnterrichtung der Öffentlichkeit durch den Fahrzeughersteller

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2019 - Aktenzeichen 10 U 199/19

DRsp Nr. 2020/603

Vom Dieselskandal betroffener Pkw des Typs VW Touran 1.6 TDI mit dem Motor EA 189 Kenntnis des Käufers von einer Abschalteinrichtung Unterrichtung der Öffentlichkeit durch den Fahrzeughersteller

1. Macht der Geschädigte geltend, er sei durch die sittenwidrige Handlung des Täters zu schädlichen Vermögensdispositionen, hier dem Kauf eines Gebrauchtwagens mit dem Motor EA189, veranlasst worden, dann trifft den Täter der haftungsbegründende Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung nur dann, wenn der Geschädigte die ihn schädigende Handlung gerade deswegen vorgenommen hat, weil er dazu sittenwidrig veranlasst worden ist. Daher muss für eine Haftung aus § 826 BGB im Zeitpunkt des Abschlusses des Gebrauchtwagenkaufs Sittenwidrigkeit vorliegen. (Anschluss BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 189/78 -)