Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 04.01.2019, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Rottweil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten wegen des Kaufs eines von der Beklagten hergestellten und vom sog. Abgasskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeugs Schadenersatz.
1. 2. 3. 4.
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