Die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Deggendorf vom 25.04.2019 (Az.
Im Übrigen (Klageerweiterung in der Berufungsinstanz) wird die Klage abgewiesen.
III.Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer I genannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
V.
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