SG Marburg - Beschluss vom 14.07.2005 S 12 KA 74/05 ER
Normen:
Ärzte-ZV § 33 Abs. 2 S. 1 § 33 Abs. 2 S. 2 ; SGB V § 95 Abs. 1 ;
Voraussetzung für die Zulassung einer Gemeinschaftspraxis in der vertragsärztlichen Versorgung
SG Marburg, Beschluss vom 14.07.2005 - Aktenzeichen S 12 KA 74/05 ER
DRsp Nr. 2008/17166
Voraussetzung für die Zulassung einer Gemeinschaftspraxis in der vertragsärztlichen Versorgung
Die Genehmigung der gemeinsamen Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in einer Gemeinschaftspraxis setzt eine tatsächliche gemeinsame Tätigkeit bzw den Willen hierzu voraus. Fehlt auch nur der Wille eines der an der Gemeinschaftspraxis beteiligten Vertragsärzte, so kann die vertragsärztliche Gemeinschaftspraxis in dieser Form nicht genehmigt bzw fortgeführt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
Ärzte-ZV § 33 Abs. 2 S. 1 § 33 Abs. 2 S. 2 ; SGB V § 95 Abs. 1 ;