OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 27.05.2020
5 A 10073/20.OVG
Normen:
LPersVG § 74 Abs. 3; LPersVG § 79 Abs. 3; LBesG § 46 Abs. 1 S. 1; LPersVG § 80 Abs. 2 Nr. 17;
Vorinstanzen:
VG Mainz, vom 10.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 503/19

Voraussetzung für einen personalvertretungsrechtlich beachtlichen Initiativantrag; Das Initiativrecht des Personalrats gemäß § 79 Abs. 3 LPersVG ist grundsätzlich auf die Bereiche des Mitbestimmungsrechts begrenzt; Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Festlegung der Dienstposten, die innerhalb einer Dienststelle als herausgehobene Funktionen für die Gewährung einer Amtszulage nach § 46 Abs. 1 S. 1 LBesG in Betracht kommen;

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.05.2020 - Aktenzeichen 5 A 10073/20.OVG

DRsp Nr. 2020/9383

Voraussetzung für einen personalvertretungsrechtlich beachtlichen Initiativantrag; Das Initiativrecht des Personalrats gemäß § 79 Abs. 3 LPersVG ist grundsätzlich auf die Bereiche des Mitbestimmungsrechts begrenzt; Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Festlegung der Dienstposten, die innerhalb einer Dienststelle als herausgehobene Funktionen für die Gewährung einer Amtszulage nach § 46 Abs. 1 S. 1 LBesG in Betracht kommen;

1. Das Initiativrecht des Personalrats gemäß § 79 Abs. 3 LPersVG ist grundsätzlich begrenzt auf die Bereiche, in denen ihm ein Mitbestimmungsrecht zusteht.2. Bei der Festlegung der Dienstposten, die innerhalb einer Dienststelle als herausgehobene Funktionen für die Gewährung einer Amtszulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 LBesG in Betracht kommen, steht dem Personalrat kein Mitbestimmungsrecht zu; es handelt sich weder um Grundsätze der Arbeitsplatz- oder Dienstpostenbewertung im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 17 LPersVG noch um den Erlass von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Beförderungen und vergleichbaren Maßnahmen (§ 79 Abs. 3 Nr. 4b LPersVG).

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 10. Dezember 2019 (5 K 503/19.MZ) wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LPersVG § 74 Abs. 3; LPersVG § 79 Abs. 3; LBesG § 46 Abs. 1 S. 1;