Die Berufung der Klägerin zu 1. gegen das am 28. September 2016 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 1. auferlegt.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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