Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 26.02.2019 –
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur vorübergehenden Einstellung von Leiharbeitnehmern.
Die Arbeitgeberin ist die deutsche Zweigniederlassung des IT-Dienstleisters der G -Versicherungsgruppe mit ca. 400 Beschäftigten. Sie betreibt in A ein IT-Rechenzentrum. Mit Schreiben vom 15.08.2018 hörte sie den bei ihr gebildeten Betriebsrat zu der geplanten Einstellung des Leiharbeitnehmers A G für die Zeit vom 01.09.2018 bis zum 31.03.2019 mit der Bitte um Zustimmung an. Herr G ist Leiharbeitnehmer der Firma H und sollte im Bereich CXO-COMN (Controlling) tätig werden.
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