Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 15.12.2016 -
Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung einer tariflichen Pflegezulage.
Die Klägerin ist seit dem 01.10.2008 bei dem Beklagten, der ein Seniorenzentrum in P. betreibt, als examinierte Altenpflegerin zu einem monatlichen Bruttolohn in Höhe von zuletzt 2.110,34 € beschäftigt.
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