Die Berufung der Beklagten gegen die Schlussurteile des Arbeitsgerichts Wesel vom 22.02.2016 mit den Aktenzeichen
Zur Klarstellung wird der Tenor des Urteils mit dem Aktenzeichen
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 249,90 € brutto sowie 40,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2016 zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird zugelassen.
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