1. Die Beschwerde des Klägers gegen die teilweise Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. April 2017 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Beschwerde zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 23.130,81 Euro festgesetzt.
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