1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. April 2011 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Nutzungsausfallentschädigung wegen des Entzugs eines auch zur privaten Nutzung überlassenen Pkw.
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