1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. Juli 2011 - 10 Sa 295/11 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger für das Jahr 2009 Anspruch auf die sog. Wartezahlung nach §
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