BAG - Urteil vom 29.01.2014
6 AZR 943/11
Normen:
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 4 Abs. 1; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 5; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 6 Abs. 1 S. 4; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 8 Abs. 2 S. 1, 2; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 8 Abs. 3 S. 1, 2; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 12 Abs. 5 S. 1; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) Anlage 2; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) § 14 Abs. 3; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) § 20; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1 S. 1; AGG § 3 Abs. 2; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 7 Abs. 2; ArbGG § 72 Abs. 5; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 308 Abs. 1 S. 1; ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
AP TVÜ § 8 Nr. 2
AuR 2014, 206
NZA-RR 2014, 446
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 26.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 300/11
ArbG Düsseldorf, vom 18.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 5484/10

Voraussetzungen des Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn gem. § 8 Abs. 3 S. 2 , Abs. 2 S. 1 TVÜ-LänderAnwendbarkeit unter Geltung des BAT bewährungsuafgestiegene Arbeitnehmer

BAG, Urteil vom 29.01.2014 - Aktenzeichen 6 AZR 943/11

DRsp Nr. 2014/5425

Voraussetzungen des Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn gem. § 8 Abs. 3 S. 2 , Abs. 2 S. 1 TVÜ-Länder Anwendbarkeit unter Geltung des BAT bewährungsuafgestiegene Arbeitnehmer

Orientierungssatz: Die Tarifvertragsparteien des TVÜ-Länder durften Arbeitnehmer, die den Bewährungsaufstieg bereits unter Geltung des BAT vollzogen hatten, von den Ansprüchen auf Höhergruppierungsgewinn aus § 8 Abs. 3 Satz 2 iVm. Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder ausnehmen und diese Ansprüche nur für Arbeitnehmer begründen, deren Bewährungsaufstieg bei der Überleitung in den TV-L noch ausstand. Der in § 8 Abs. 3 Satz 2 iVm. Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder getroffenen Besitzstandsregelung liegt der Wille der Tarifvertragsparteien zugrunde, lediglich die unter Geltung des BAT begründete und mit Einführung des TV-L zunichte gemachte Aussicht auf einen Bewährungsaufstieg auszugleichen. Dieses Konzept der Tarifvertragsparteien ist von ihrer typisierenden Einschätzungsprärogative gedeckt.

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juli 2011 - 8 Sa 300/11 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 4 Abs. 1;