LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.10.2016
9 SaGa 1640/16
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; ZPO § 935; ZPO § 940;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 28.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 60 Ga 12142/16

Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung einer Stellenbesetzung bis zur Entscheidung übe die Konkurrentenklage im Hauptsacheverfahren

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.10.2016 - Aktenzeichen 9 SaGa 1640/16

DRsp Nr. 2017/3281

Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung einer Stellenbesetzung bis zur Entscheidung übe die Konkurrentenklage im Hauptsacheverfahren

Ein Verfügungsgrund zur Untersagung einer Stellenbesetzung bis zur Entscheidung über die Konkurrentenklage im Hauptsacheverfahren liegt nicht vor, wenn die Stelle jederzeit durch Versetzung der ausgewählten Beschäftigten wieder freigemacht werden kann und ein Einfluss des von dieser Beschäftigten erworbenen Erfahrungsvorsprungs bei der Besetzung dieser Stelle keine Rolle spielt.

Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. September 2016, 60 Ga 12142/16 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2; ZPO § 935; ZPO § 940;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren über die Besetzung einer Stelle bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren.