Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Versorgungsträger
BGH, Urteil vom 12.04.2005 - Aktenzeichen VI ZR 50/04
DRsp Nr. 2005/9014
Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Versorgungsträger
»Dem Forderungsübergang auf den Versorgungsträger steht nicht entgegen, daß die Ersatzansprüche der Krankenkassen für Leistungen, die diese gemäß § 18c Abs. 1 Satz 3 BVG erbracht haben, pauschal abgegolten werden. Im Rahmen der gemäß § 287ZPO gebotenen tatrichterlichen Schätzung der Schadenshöhe kann für die Ermittlung des Umfangs der von der Krankenkasse erbrachten Einzelleistung ein Anteil an der Pauschale zugrunde gelegt werden.«