Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 14.04.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 1) zu 73 % und die Klägerin zu 2) zu 27 %.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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