1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. April 2013 -
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 6. Juli 2012 -
3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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