LAG Frankfurt/M. - 12 TaBV 21/87 - 13.08.87 - ArbG Bad Hersfeld - 1 BV 10/86 - 15.01.87,
Voraussetzungen für die Befugnis des Betriebsrats, mit seiner Vertretung vor der Einigungsstelle einen Rechtsanwalt zu beauftragen; gerechtfertigte Höhe der Honorarzusage
BAG, Beschluß vom 21.06.1989 - Aktenzeichen 7 ABR 78/87
DRsp Nr. 1992/5970
Voraussetzungen für die Befugnis des Betriebsrats, mit seiner Vertretung vor der Einigungsstelle einen Rechtsanwalt zu beauftragen; gerechtfertigte Höhe der Honorarzusage
1. Der Betriebsrat ist berechtigt, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Wahrnehmung seiner Interessen vor der Einigungsstelle zu beauftragen, wenn der Regelungsgegenstand der Einigungsstelle schwierige Rechtsfragen aufwirft, die zwischen den Betriebspartnern umstritten sind, und kein Betriebsratsmitglied über den zur sachgerechten Interessenwahrnehmung notwendigen juristischen Sachverstand verfügt.2. Für die Frage der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats vor der Einigungsstelle ist es rechtlich unbeachtlich, ob der Vorsitzende der Einigungsstelle die schriftliche Vorbereitung und die Darlegung der Standpunkte der Beteiligten vor der Einigungsstelle verlangt hat (Aufgabe von BAGE 36, 315 = AP Nr. 9 zu § 76BetrVG 1972).
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