SG Stuttgart, vom 19.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KA 7773/05
Voraussetzungen für die Eintragung in das Arztregister in der vertragsärztlichen Versorgung, Verfassungs- und Europarechtskonformität
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.03.2006 - Aktenzeichen L 5 KA 415/06 ER-B
DRsp Nr. 2008/16793
Voraussetzungen für die Eintragung in das Arztregister in der vertragsärztlichen Versorgung, Verfassungs- und Europarechtskonformität
Die in § 95aSGB V festgelegten Voraussetzungen für die Eintragung in das Arztregister und damit auch für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung sind verfassungs- und europarechtskonform. Insbesondere durfte der nationale Gesetzgeber für deutsche Staatsangehörige strengere Anforderungen an die spezifische Weiterbildung in der Allgemeinmedizin definieren. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]