SG Aurich - Beschluß vom 06.10.2006
S 15 AS 394/06 ER
Normen:
SGB II § 31 Abs. 4 Nr. 1 ;

Voraussetzungen für eine Vermögensminderungsabsicht nach § 31 Abs. 4 SGB II

SG Aurich, Beschluß vom 06.10.2006 - Aktenzeichen S 15 AS 394/06 ER

DRsp Nr. 2007/20597

Voraussetzungen für eine Vermögensminderungsabsicht nach § 31 Abs. 4 SGB II

Einfacher Vorsatz reicht für die Annahme einer Vermögensminderungsabsicht gemäß § 31 Abs. 4 SGB II nicht aus. Es muss dem Betroffenen auf die Vermögensminderung ankommen, die er als eines alle anderen Ziele dominierendes Ziel anstrebte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 31 Abs. 4 Nr. 1 ;