ArbG Düsseldorf, vom 05.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 7472/20
ArbG Düsseldorf, vom 21.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 7472/20
Voraussetzungen für Entkräftung des Beweiswertes einer ZustellungsurkundeBerufung gegen Zweites Versäumnisurteil wegen fehlerhafter LadungBestreiten des Inhalts einer Terminsladung mit NichtwissenHandlungsverbot des abgelehnten Richters bei aufschiebbaren AmtshandlungenHeilung aufschiebbarer Amtshandlungen nach Abweisung eines Befangenheitsantrags
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2023 - Aktenzeichen 4 Sa 388/22
DRsp Nr. 2023/2744
Voraussetzungen für Entkräftung des Beweiswertes einer ZustellungsurkundeBerufung gegen Zweites Versäumnisurteil wegen fehlerhafter LadungBestreiten des Inhalts einer Terminsladung mit NichtwissenHandlungsverbot des abgelehnten Richters bei aufschiebbaren AmtshandlungenHeilung aufschiebbarer Amtshandlungen nach Abweisung eines Befangenheitsantrags
1. Die Berufung gegen ein 2. Versäumnisurteil (§ 514 Abs. 2ZPO) mit der Begründung, die Ladung zum Termin gemäß § 180ZPO sei entgegen dem Inhalt der Zustellungsurkunde nicht zugegangen, bedarf zu ihrer Schlüssigkeit und damit zu ihrer Zulässigkeit der Darlegung eines Sachverhalts, der die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde gemäß §§ 182, 418ZPO vollständig entkräftet (BGH 10.11.2005 - III ZR 104/05, Rn 12). Es genügt nicht, den Zugang lediglich zu bestreiten.2. Die Zustellungsurkunde beweist nicht, dass der Ladung der Hinweis auf die Folgen einer Säumnis gemäß § 215ZPO beigefügt und die Ladung deshalb iSv. § 335 Abs. 1 Nr. 2ZPO ordnungsgemäß gewesen ist.
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