LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 03.12.2019
15 TaBV 5/18
Normen:
BetrVG § 38 Abs. 1 S. 3; BetrVG § 38 Abs. 2 S. 1; ArbGG § 83 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NZA-RR 2020, 307
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 10.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 18 BV 71/18

Vorbereitung der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder durch den Betriebsrat

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2019 - Aktenzeichen 15 TaBV 5/18

DRsp Nr. 2020/5188

Vorbereitung der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder durch den Betriebsrat

Vor der Durchführung der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder muss der Betriebsrat nicht durch Beschluss darüber entscheiden, ob und wie Vollfreistellungen durch Teilfreistellungen ersetzt werden sollen.

Tenor

1.

Die Beschwerden der Beteiligten zu 1, zu 2, zu 4 und zu 5 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10.10.2018 - 18 BV 71/18 - werden zurückgewiesen.

2.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 38 Abs. 1 S. 3; BetrVG § 38 Abs. 2 S. 1; ArbGG § 83 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der betriebsratsinternen Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder vom 29.03.2018.