LAG Köln, vom 28.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 1015/15
ArbG Bonn, vom 16.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 867/15
Vorbeschäftigungsverhältnis mit demselben ArbeitgeberVerfassungskonforme Auslegung des Vorbeschäftigungsverbots bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen GrundGesetzgeberische Konzeption der sachgrundlosen Beschäftigung als AusnahmeregelungEingeschränkter Vertrauensschutz in höchstrichterliche RechtsprechungSachgrund für eine Befristung aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen
BAG, Urteil vom 20.03.2019 - Aktenzeichen 7 AZR 409/16
DRsp Nr. 2019/11475
Vorbeschäftigungsverhältnis mit demselben ArbeitgeberVerfassungskonforme Auslegung des Vorbeschäftigungsverbots bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen GrundGesetzgeberische Konzeption der sachgrundlosen Beschäftigung als AusnahmeregelungEingeschränkter Vertrauensschutz in höchstrichterliche RechtsprechungSachgrund für eine Befristung aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen
Orientierungssätze:1. Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. "Arbeitgeber" iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist der Vertragsarbeitgeber, also die natürliche oder juristische Person, mit der der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Eine sachgrundlose Befristung eines mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Arbeitsvertrags ist daher regelmäßig unzulässig, wenn der Arbeitnehmer zuvor in einem Arbeitsverhältnis mit der Bundesrepublik Deutschland gestanden hat. Das gilt auch dann, wenn diese Vorbeschäftigung im Zuständigkeitsbereich eines anderen Ministeriums mit eigener Ressortkompetenz erfolgte (Rn. 20 f.).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.