BGH - Beschluss vom 25.10.2017
2 StR 50/17
Normen:
StGB § 266a Abs. 1; StGB § 266a Abs. 2; SchwarzArbG § 10 Abs. 1; SGB III § 404 Abs. 2 Nr. 3;
Fundstellen:
NStZ 2018, 546
StV 2019, 51
wistra 2018, 354
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 27.09.2016

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Voraussetzungen für die Annahme eines auffälligen Missverhältnisses der Arbeitsbedingungen i.S. des Schwarzarbeitgesetzes (SchwarzArbG); Gesamtschau der Arbeitsbedingungen des ausländischen Arbeitnehmers; Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen

BGH, Beschluss vom 25.10.2017 - Aktenzeichen 2 StR 50/17

DRsp Nr. 2018/3138

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Voraussetzungen für die Annahme eines auffälligen Missverhältnisses der Arbeitsbedingungen i.S. des Schwarzarbeitgesetzes (SchwarzArbG); Gesamtschau der Arbeitsbedingungen des ausländischen Arbeitnehmers; Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen

Ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des SchwarzArbG liegt vor, wenn die Arbeitsbedingungen des ausländischen Arbeitnehmers so beträchtlich schlechter sind als die Arbeitsbedingungen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer, dass für einen mit den Gepflogenheiten der jeweiligen Branche vertrauten Dritten ein augenfälliger Unterschied besteht. Die Feststellung, dass der Arbeitgeber den ausländischen Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet hat, genügt für sich genommen nicht, um die Annahme eines auffälligen Missverhältnisses der Arbeitsbedingungen tragfähig zu belegen.

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. September 2016 aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StGB § 266a Abs. 1; StGB § 266a Abs. 2; SchwarzArbG § 10 Abs. 1; SGB III § 404 Abs. 2 Nr. 3;

Gründe